beschlossen:
Seit
nunmehr 500 Jahren sind fachmännische Laienrichter aus dem Handelsstand ein
wichtiger Bestandteil bei der qualitativ hochwertigen und von beiden
Prozeßparteien akzeptierten Lösung von Handelsstreitigkeiten. Und das in vielen
europäischen Staaten.
Allerdings
ist Österreich das einzige Land mit einer Zusammensetzung des Handelssenates
mit zwei Berufsrichtern und nur einem Laienrichter. Das führt zu einer
geringeren Akzeptanz bei allen am Handelsprozeß beteiligten Parteien: durch
fehlende Schnelligkeit wegen der Terminkoordination der Berufsrichter, durch oftmalige
Einbindung des Fachwissens von Sachverständigen, durch vermehrte Personalkosten
für den zweiten Berufsrichter, etc.
Die
Lösung: Alle Rechtsstreitigkeiten in Handelssachen werden vor einem
Handelssenat „Neu“ verhandelt: Mit nur einem Berufsrichter und zwei
ehrenamtlichen fachmännischen Laienrichtern aus dem Handelsstand. So kann im
Vergleich zur heutigen Realität ohne Mehrkosten durch die stärkere Einbindung
des auf jahrzehntelanger Berufserfahrung basierenden Fachwissens der
Laienrichter das schnellere Finden von für alle Prozeßparteien akzeptablen
Lösungen auf einem qualitativ hochwertigen Niveau sichergestellt werden.
Diese
durch eine einfachgesetzliche Adaptierung der Jurisdiktionsnorm erreichbare
Verbesserung hilft mit, daß Verfahren in Handelssachen
* BESSER,
* SCHNELLER
und
* BILLIGER
werden,
* und das
für ALLE Beteiligten.