Allen österreichischen Parlamentariern am 06. 05. 2002 als Elektrobrief zugesendet

Exkurs: Briefwechsel mit einer österreichischen Spitzenpolitikerin im Juni 2002



Gedenkfeiern und Geschichtsbetrachtung.
Markus Kuhn. Der Autor digitalisierte die Plenarsitzungen des österreichischen Nationalrates ab 1945 und verfügt in Folge dessen über Österreichs einzige Volltextdatenbank mit allen Nationalratsreden der 2. Republik [vergleiche: http://members.vienna.at/wip (mit Windows Explorer öffnen)]

Das 'offizielle Österreich' wäre gut beraten, sein Interesse für nationale Geschichte und für die Aufarbeitung nationaler Geschichte nicht auf Gedenkfeiern/Jubiläen oder auf die Erkenntnisse gut bezahlter 'beamteter' 'Historikerkommissionen' zu beschränken. Denn indem Erstere vor allem das Gemüt ansprechen und Letztere ausgewählte geschichtliche Sachverhalte nach aktuellen juristisch-politischen Erfordernissen betrachten, können beide nicht leisten, was für Österreich ein Fortschritt wäre: die Aufarbeitung österreichischer Geschichte unter Hinzuziehung möglichst umfassender, zentraler staatspolitischer Quellen. Vor allem von Gedenkfeiern/Jubiläen kann, wie unlängst wieder bewiesen, die Gefahr ausgehen, dass in ihrem Rahmen getätigte Aussagen auf die Bestätigung von Klischees hinauslaufen.

So sprach beispielsweise Bundesratspräsidentin Pühringer unlängst von "Zögerlichkeit nach 1945 in der Auseinandersetzung mit den Gräueltaten des Nationalsozialismus". Tatsächlich aber wurde etwa das Wort "Wiedergutmachung" im österreichischen Nationalrat von 1945 bis 1949 durchschnittlich in jeder 3. Plenarsitzung und von 1949 bis 1953 in jeder 5. Sitzung, 1953 bis 1956 in mehr als jeder 3. Sitzung, 1956 bis 1959 wieder in mehr als jeder 3. Sitzung, 1959 bis 1962 in annähernd jeder 3. Sitzung der Gesetzgebungsperiode gebraucht. Ähnlich intensiv verlief die Auseinandersetzung mit "Kriegsverbrecher". – Was für einen strengen ethischen Maßstab damals vor allem die kommunistische Partei fallweise anlegte, wird durch den Umstand offenbar, dass sie den sozialistischen Abgeordneten und nachmaligen langjährigen Justizminister Tschadek, der im 3. Reich Marinerichter gewesen war, als "Kriegsverbrecher" bezeichnete. - Insgesamt wurde der Themenkomplex in hoher Dichte thematisiert, und es gibt kaum einen Bereich während der 2. Republik, der über mehrere Gesetzgebungsperioden hinweg eine vergleichbare Aufmerksamkeit erfahren hätte. Wer sich über Jahre hinweg mit der Materie "Parlamentsreden der 2. Republik" vertraut machen konnte und dem daher klar vor Augen steht, welch aufklärerisches Potenzial in der systematischen Aufarbeitung dieser Quelle steckt, der ist versucht, sich die Parlamentsprotokolle als "Pflichtlektüre" für Politiker und sonstige Meinungsbildner zu wünschen.