Allen österreichischen
Parlamentariern am 06. 05. 2002 als Elektrobrief zugesendet
Exkurs:
Briefwechsel mit einer österreichischen Spitzenpolitikerin im Juni 2002
Gedenkfeiern und Geschichtsbetrachtung.
Markus Kuhn. Der Autor digitalisierte die Plenarsitzungen des österreichischen
Nationalrates ab 1945 und verfügt in Folge dessen über Österreichs einzige
Volltextdatenbank mit allen Nationalratsreden der 2. Republik [vergleiche:
http://members.vienna.at/wip (mit Windows Explorer öffnen)]
Das 'offizielle Österreich' wäre gut beraten, sein Interesse für nationale
Geschichte und für die Aufarbeitung nationaler Geschichte nicht auf
Gedenkfeiern/Jubiläen oder auf die Erkenntnisse gut bezahlter 'beamteter'
'Historikerkommissionen' zu beschränken. Denn indem Erstere vor allem das Gemüt
ansprechen und Letztere ausgewählte geschichtliche Sachverhalte nach aktuellen
juristisch-politischen Erfordernissen betrachten, können beide nicht leisten,
was für Österreich ein Fortschritt wäre: die Aufarbeitung österreichischer
Geschichte unter Hinzuziehung möglichst umfassender, zentraler
staatspolitischer Quellen. Vor allem von Gedenkfeiern/Jubiläen kann, wie unlängst
wieder bewiesen, die Gefahr ausgehen, dass in ihrem Rahmen getätigte Aussagen
auf die Bestätigung von Klischees hinauslaufen.
So sprach beispielsweise Bundesratspräsidentin Pühringer unlängst von "Zögerlichkeit
nach 1945 in der Auseinandersetzung mit den Gräueltaten des
Nationalsozialismus". Tatsächlich aber wurde etwa das Wort
"Wiedergutmachung" im österreichischen Nationalrat von 1945 bis 1949
durchschnittlich in jeder 3. Plenarsitzung und von 1949 bis 1953 in jeder 5.
Sitzung, 1953 bis 1956 in mehr als jeder 3. Sitzung, 1956 bis 1959 wieder in
mehr als jeder 3. Sitzung, 1959 bis 1962 in annähernd jeder 3. Sitzung der
Gesetzgebungsperiode gebraucht. Ähnlich intensiv verlief die Auseinandersetzung
mit "Kriegsverbrecher". – Was für einen strengen ethischen Maßstab
damals vor allem die kommunistische Partei fallweise anlegte, wird durch den
Umstand offenbar, dass sie den sozialistischen Abgeordneten und nachmaligen
langjährigen Justizminister Tschadek, der im 3. Reich Marinerichter gewesen
war, als "Kriegsverbrecher" bezeichnete. - Insgesamt wurde der
Themenkomplex in hoher Dichte thematisiert, und es gibt kaum einen Bereich während
der 2. Republik, der über mehrere Gesetzgebungsperioden hinweg eine
vergleichbare Aufmerksamkeit erfahren hätte. Wer sich über Jahre hinweg mit
der Materie "Parlamentsreden der 2. Republik" vertraut machen konnte
und dem daher klar vor Augen steht, welch aufklärerisches Potenzial in der
systematischen Aufarbeitung dieser Quelle steckt, der ist versucht, sich die
Parlamentsprotokolle als "Pflichtlektüre" für Politiker und sonstige
Meinungsbildner zu wünschen.